Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VOLU GbR zur Nutzung der VOLU.Card und der Teilnahme am Prämienprogramm für Kooperationsunternehmen.

1. Grundlagen

Die Internetplattform “www.teamvolu.de” ist ein Angebot der VOLU. GbR, Wandsbeker Chaussee 13, 22089 Hamburg (nachfolgend: VOLU.). Die Vermarktung der Plattform erfolgt in eigener Sache. VOLU. bietet Ehrenamtlichen die Möglichkeit, kostenfrei eine VOLU.Card zu beantragen und damit Vergünstigungen bei teilnehmenden Unternehmen zu erhalten. Kooperationsunternehmen können auf der Plattform “www.teamvolu.de” und unseren Accounts in den sozialen Medien gelistet werden, sich so als Unterstützende des Ehrenamts positionieren und am Bonusprogramm der VOLU.Card teilnehmen.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen VOLU. und Kooperationsunternehmen finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. VOLU. ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Kooperationsunternehmen werden auf Änderungen per E-Mail hingewiesen. Widerspricht das Kooperationsunternehmen den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderungen, werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht das Kooperationsunternehmen fristgemäß, ist VOLU. berechtigt, das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VOLU. hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Nutzungsbedingungen für Teilnehmende

2.1 VOLU.Card

Für die Nutzung der VOLU.Card ist eine vorherige Registrierung auf “www.teamvolu.de” notwendig. Ein Nachweis über das ehrenamtliche Engagement muss vorgewiesen werden. Es werden sowohl vorhandene Nachweise von TrägerInnen, Organisationen, Unternehmen, Parteien, Vereinen und Initiativen akzeptiert, als auch unsere ausgefüllte eigene Vorlage, abrufbar auf “www.teamvolu.de”. Nach der Bestätigung der Anmeldung erhalten die Ehrenamtlichen die VOLU.Card in physischer Form postalisch zugesendet. Nutzende erhalten durch die Registrierung eine “Teilnahme-Nummer”, die ebenfalls auf der VOLU.Card ausgewiesen wird. Die Nutzung der VOLU.Card ist ausschließlich der Person vorbehalten, welche die Registrierung erfolgreich durchgeführt hat und deren Name auf der VOLU.Card eingetragen ist. Eine Übertragung der VOLU.Card an Dritte ist nicht zulässig. Beim Vorzeigen der Karte kann die Identifikation durch ein persönliches Dokument vom Kooperationsunternehmen angefordert werden. Die Nutzung der VOLU.Card ist bei allen ausgewiesenen Kooperationsunternehmen möglich. Näheres zur Verarbeitung von Daten regelt die Datenschutzerklärung. Die Nutzung der VOLU.Card ist kostenfrei.

2.2 Bonusprogramm

Prämien, Vergünstigungen und Boni werden vorab von den Kooperationsunternehmen festgelegt. Einlösebedingungen wie bspw. Mindestumsätze oder Kontingente werden ebenfalls individuell von den teilnehmenden Unternehmen definiert. Eine Auszahlung, Erstattung oder Umtausch von Rabatten und Prämien ist nicht möglich. Die jeweils aktuellen Kooperationsunternehmen können unter “www.teamvolu.de” nachgelesen werden. Eine Übertragung von Prämien ist nicht möglich.

2.3 VOLU. behält sich das Recht vor, Personen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme ausschließen bzw. die Anmeldung zu verwehren.

2.4 Nachweis des ehrenamtlichen Engagements

Der Nachweis muss aus dem aktuellen Kalenderjahr sein und nach Verifizierung befähigt er zum Erhalt der VOLU.Card für das laufende Kalenderjahr. Wir akzeptieren jeden plausiblen Nachweis eines Engagements. Ein offizielles Dokument mit Stempel und Unterschrift ist nicht notwendig, beschleunigt aber den Anmeldeprozess. Wir bieten auch eigene Nachweis-Formulare an (siehe unten). Wenn eine Anmeldung durch eine Kooperation mit VOLU. und/oder über eine Organisation, einen Verein oder eine Initiative erfolgt, muss kein separater Nachweis vorgelegt werden.

3. Kooperation mit Unternehmen

Unternehmen können durch eine Kooperation das Ehrenamt stärken, sich entsprechend positionieren sowie durch die Teilnahme am Bonusprogramm Umsatz generieren. Für die Auflistung und Teilnahme bei VOLU. berechnen wir den Kooperationsunternehmen einen Beitrag. Dieser Beitrag ist variabel und abhängig von der Größe des Kooperationsunternehmens sowie dem Umfang der Kooperation.

3.1 Abwicklung

Unternehmen schließen mit VOLU. einen Kooperationsvertrag, welcher den Umfang der Kooperation sowie die Art der bereitgestellten Boni und ihrer Bedingungen definiert. Kooperationsunternehmen akzeptieren die VOLU.Card in ihrem Geschäft und geben im Gegenzug Gutscheine, Vergünstigungen oder Boni an die Teilnehmenden aus. VOLU. realisiert die elektronische Einbindung der Kooperationsunternehmen auf “www.teamvolu.de” sowie unseren Accounts in sozialen Medien. VOLU. nutzt (bspw. für die Vermarktung der Kooperation) insbesondere die aus Texten und Bildern bestehenden Informationen, einschließlich etwaiger Kennzeichen, des Kooperationsunternehmens. VOLU. behält sich das Recht vor, die übermittelten Inhalte im Rahmen einer einheitlichen Verarbeitung zu normieren.

Die Kooperationsunternehmen räumen VOLU. zu diesem Zweck ein unentgeltliches, einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte im Rahmen des Vertrages umfassend auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger und kostenloser Online-Dienste sowie innerhalb des freizugänglichen Internets. Jegliche Nutzung von Bild- und Textmaterialien bedingt eine vorherige Absprache.

Die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Nutzung sowie eine Nutzung in Verbindung mit anderen Inhalten oder Aktionen. VOLU. hat das Recht einzelne Angebote des Kooperationsunternehmens zurückzuweisen und nicht einzubinden. VOLU. schuldet nicht die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Medien und der Präsentation von Kooperationsunternehmen.

3.2 Anforderungen an die vom Kooperationsunternehmen eingestellten Angebote

Die vom Kooperationsunternehmen angebotenen Boni und Angebote dürfen nicht gegen gesetzliche Gebote und Verbote, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Die Beschreibung der Waren muss hinsichtlich der angebotenen Artikel richtig und vollständig sein.

Ggf. bestehende gesetzliche Kennzeichnungspflichten sind vom Kooperationsunternehmen zu berücksichtigen. Hierbei müssen die für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale, als auch Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden.

3.3 Ablauf des Bonusprogramms / Vorzeigen der VOLU.Card

Das Kooperationsunternehmen verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses die VOLU.Card im Geschäft / Online Shop zu akzeptieren und nach dem Vorzeigen der VOLU.Card / dem Gutscheincode die festgelegten Boni, Prämien oder Vergünstigungen an die teilnehmenden Personen auszugeben. Sollte diese Pflicht versäumt werden, hat VOLU. das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen (siehe Punkt 5).

4. Haftung

VOLU. haftet für die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursachten Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von VOLU. auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet VOLU. nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von VOLU. Die Haftung erfolgt gemeinschaftlich und unbeschränkt durch die GesellschafterInnen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Das Kooperationsunternehmen verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Nutzung der VOLU.Card erhaltenen Daten nur zu Zwecken der Kaufabwicklung zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht erlaubt, insbesondere ist das Versenden elektronischer Werbung durch Kooperationsunternehmen an KundInnen untersagt. Das Kooperationsunternehmen stellt VOLU. von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen VOLU. wegen Verletzung deren Rechte durch die vom Kooperationsunternehmen bereitgestellten Inhalte und Produkte geltend machen. Das Kooperationsunternehmen trägt in diesen Fällen ebenfalls die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kooperationsunternehmen und VOLU.. Eine Kündigung ist nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigungserklärung. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VOLU. insbesondere vor, wenn

- das Kooperationsunternehmen in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde;

- die Inhalte und Produkte des Kooperationsunternehmens gegen gesetzliche Gebote/Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen;

- das Kooperationsunternehmen nach dreimaliger Aufforderung die vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber Teilnehmenden verwehrt;

Die fristlose Kündigung ist nur zulässig nach vorheriger Abmahnung durch die Kündigungsberechtigten, es sei denn, die Abmahnung hat erkennbar keine Aussicht auf Erfolg oder den Kündigenden ist ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.

6. Datenschutz

VOLU. verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend der datenschutzrechtlichen, gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von VOLU.

7. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese Nutzungsbedingungen eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Sofern ein Verbraucher als Nutzer an einem Produktkauf beteiligt ist, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die er unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Ob das jeweilige Kooperationsunternehmen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und bereit ist, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationsunternehmens.

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Hamburg, 01.02.2024